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   FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02   

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FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02 (https://dejure.org/2009,8092)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.04.2009 - 6 K 2821/02 (https://dejure.org/2009,8092)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. April 2009 - 6 K 2821/02 (https://dejure.org/2009,8092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des Vorsteuerabzugs aus der Anschaffung verschiedener Kraftfahrzeuge sowie aus Eingangsleistungen für die beabsichtigte Entwicklung eines Kfz; Voraussetzungen des Abzugs von in Rechnungen i.S.d. § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) gesondert ausgewiesenen Steuern für ...

  • Judicialis

    AO § 174 Abs. 3; ; UStG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 3; UStG § 2
    Festsetzungsverjährung bei Nachholung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzungsverjährung bei Nachholung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 49/95

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund irriger Beurteilung eines

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Dies habe der BFH in seiner Entscheidung vom 23.05.1996 (IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89) bestätigt.

    a) Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt nach dem Verständnis des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO in Bezug auf die Unternehmerstellung der Gesellschaft i.S.v. § 2 UStG und der subjektiven Zuordnung ihrer Umsätze nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG einen "Sachverhalt" (BFH vom 23.05.1996, IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89; BFH vom 27.05.1993, IV R 65/91, BStBl. II 1994, 769; BFH vom 08.02.1996, V R 54/94, BFH/NV 1996, 733; FG Saarland vom 03.12.2003, 1 K 206/03, EFG 2004, 389, FG Rheinland-Pfalz vom 12.02.1986, 1 K 190/85) "erkennbar" deshalb nicht berücksichtigt, weil es diesen Sachverhalt im (insoweit maßgeblichen) Zeitpunkt des ansonsten durchzuführenden Erlasses erstmaliger Umsatzsteuerfestsetzungen zu Gunsten der Gesellschaft (- als mutmaßlicher Organgesellschaft -) stattdessen i.S.v. § 174 Abs. 3 Satz 1 AO bei der B (- als mutmaßlicher Organträgerin -) berücksichtigt hatte.

    Auch der 4. Senat des BFH kommt in seiner Entscheidung vom 23.05.1996 (BFH vom 23.05.1996, IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89) zu dem Ergebnis, dass der Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der nach § 174 Abs. 3 AO nachzuholenden, aufzuhebenden oder zu ändernden Steuerfestsetzung einer Anwendung dieser Vorschrift nicht entgegensteht.

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Eine wirtschaftliche Eingliederung ist anzunehmen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder Kooperation gegeben ist, bei der sich die Tätigkeiten der beiden Rechtssubjekte gegenseitig fördern und ergänzen (BFH vom 25.06.1998, V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH vom 03.04.2003, V R 63/01, BStBl. II 2004, 434).

    Dies kann zwar grundsätzlich auch dann der Fall sein, wenn die beiden Rechtssubjekte in verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig sind (BFH vom 03.04.2003 a.a.O.).

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Zu einer Hemmung der Verjährung nach § 171 Abs. 4 AO kam es nicht, da sich die Außenprüfung gemäß der ergangenen Prüfungsordnung nicht auf die Umsatzsteuer erstreckte (BFH vom 22.11.1977, VII R 63/74, BStBl. II 1977, 277; BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl. II 1990, 526; BFH vom - 23 - 17.06.1998, IX R 65/95, BStBl. II 1999, 4; Kruse in Tipke / Kruse, AO/FGO-Kommentar, Stand 4/2007, § 171 AO Rz. 51).

    Auch eine bei der B durchgeführte Prüfung der Umsatzsteuer konnte bei der Gesellschaft keine Hemmung der Verjährung bewirken (BFH 06.05.1975, VII R 109/72, BStBl. II 1975, 723; BFH vom 22.10.1986, I R 107/82; BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl. II 1990, 526; BFH vom 11.10.1983, VIII R 11/82, BStBl. II 1984, 125; FG Hamburg vom 26.09.1977, II 72/75, EFG 1978, 56).

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist (BFH vom 30.07.1986, V R 41/76, BStBl. II 1986, 874; BFH vom 18.07.1991, V R 86/87, BStBl. II 1991, 776).

    Dabei sind unter anderem die Dauer und Intensität des Tätigwerdens, die Beteiligung am Markt, das Auftreten nach Außen (z.B. das Auftreten wie ein Händler), die Zahl der ausgeführten Umsätze und die Planmäßigkeit des Tätigwerdens zu würdigen (BFH vom 18.07.1991, V R 86/87, BStBl. II 1991, 776; BFH vom 12.12.1996, V R 23/93, BStBl. II 1997, 368).

  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Bei richtlinienkonformer Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG muss es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie des Rates 77/388/EWG (dies entspricht Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) handeln (BFH vom 12.12.1996, V R 23/93, BStBl. II 1997, 368; BFH vom 02.07.2008, XI R 66/06, BStBl. II 2009, 206).

    Dabei sind unter anderem die Dauer und Intensität des Tätigwerdens, die Beteiligung am Markt, das Auftreten nach Außen (z.B. das Auftreten wie ein Händler), die Zahl der ausgeführten Umsätze und die Planmäßigkeit des Tätigwerdens zu würdigen (BFH vom 18.07.1991, V R 86/87, BStBl. II 1991, 776; BFH vom 12.12.1996, V R 23/93, BStBl. II 1997, 368).

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 66/06

    Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst.

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Bei richtlinienkonformer Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG muss es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie des Rates 77/388/EWG (dies entspricht Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) handeln (BFH vom 12.12.1996, V R 23/93, BStBl. II 1997, 368; BFH vom 02.07.2008, XI R 66/06, BStBl. II 2009, 206).

    Bezieht sich das Unternehmen auf bestimmte Gegenstände, die ihrer Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden können, sind sämtliche Umstände ihrer Nutzung zu prüfen, um festzustellen, ob sie tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen genutzt werden (BFH vom 02.07.2008, XI R 66/06, BStBl. II 2009, 206 - Halten eines Rennpferdes).

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Eine wirtschaftliche Eingliederung ist anzunehmen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder Kooperation gegeben ist, bei der sich die Tätigkeiten der beiden Rechtssubjekte gegenseitig fördern und ergänzen (BFH vom 25.06.1998, V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH vom 03.04.2003, V R 63/01, BStBl. II 2004, 434).
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Bei typisierender Betrachtungsweise ist davon auszugehen, dass häufige An- und Verkäufe durch eine Privatperson nur dann als unternehmerische Betätigung zu qualifizieren sind, wenn sich der Veräußernde regelmäßig und planmäßig, d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs, am Markt wie ein Händler betätigt (BFH vom 13.12.1984, V R 32/74, BStBl. II 1985, 173 - an- und verkaufender Amateurrennfahrer; BFH vom 29.06.1987, X R 23/82, BStBl. II 1987, 744 - Briefmarkensammler; BFH vom 07.02.1990, I R 173/85, BFH/NV 1991, 685 - Orientteppiche).
  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Geht es um die umsatzsteuerliche Würdigung von Erlösen aus dem Verkauf einer Sammlung, so ist eine unternehmerische Tätigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn sich der Sammler bereits beim Aufbau der Sammlung wie ein Händler verhalten hat (BFH 16.07.1987, X R 48/82, BStBl. II 1987, 752 - Münzsammler).
  • BFH, 17.06.1998 - IX R 65/95

    Ablaufhemmung nach Außenprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02
    Zu einer Hemmung der Verjährung nach § 171 Abs. 4 AO kam es nicht, da sich die Außenprüfung gemäß der ergangenen Prüfungsordnung nicht auf die Umsatzsteuer erstreckte (BFH vom 22.11.1977, VII R 63/74, BStBl. II 1977, 277; BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl. II 1990, 526; BFH vom - 23 - 17.06.1998, IX R 65/95, BStBl. II 1999, 4; Kruse in Tipke / Kruse, AO/FGO-Kommentar, Stand 4/2007, § 171 AO Rz. 51).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 107/82

    Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung -

  • BFH, 27.05.1993 - IV R 65/91

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei fehlerhafter Anwendung des § 6c EStG

  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
  • BFH, 13.12.1984 - V R 32/74

    Optionserklärung - Klageantrag - Regelbesteuerung

  • BFH, 26.04.1989 - I R 152/84

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 11/82

    Beginn der Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Hemmung der Verjährung

  • BFH, 21.01.1976 - I R 21/74

    Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen

  • BFH, 07.02.1990 - I R 173/85

    Erwerb und Veräußerung von Orientteppichen als private Vermögensverwaltung -

  • BFH, 16.09.1991 - VII B 46/91

    Zweckmäßigkeit der Löschung eines Beschwerdeverfahrens aus den Registern des

  • BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72

    Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung -

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 206/03

    Abgabenordnung; Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen (§ 174 Abs. 3

  • BFH, 20.09.1991 - III R 49/90

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozessvollmacht

  • BFH, 22.11.1977 - VII R 63/74

    Handlungen des Betriebsprüfers - Unterbrechung der Verjährung - Rahmen des

  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 4774/96

    Abgrenzung zwischen unternehmerischem Weinhandel und privater Weinversorgung;

  • FG Hamburg, 26.09.1977 - II 72/75
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1986 - 1 K 190/85
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

  • FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09

    Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3

    Der erkennende Senat folgt diesbezüglich der wohl überwiegenden Auffassung in der Literatur und schließt sich für den vorliegenden Fall der Argumentation des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 22.04.2009 (6 K 2821/02, AO-StB 2009, 328) an.

    Demgegenüber falle der von der Gegenansicht angeführte Aspekt der Rechtsicherheit nicht entscheiden ins Gewicht (vgl. die weiteren Ausführungen des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 22.04.2009 a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 31.03.2010 - 5 K 2615/07

    Änderungsbefugnis bei erkennbarer Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts;

    Entgegen der von der Klägerin geäußerten Auffassung kommt es hingegen nicht auf die für die zu ändernde oder nachzuholende Steuerfestsetzung geltende Frist an (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 26.10.2006 11 K 3205/05 G,F, EFG 2007, 318, FG-Münster vom 29.01.1997 8 K 6290/94 E, EFG 1997, 852, Hessisches Finanzgericht vom 22.04.2009 6 K 2821/02, JURIS; Kruse/Loose, in Tipke/Kruse, AO - FGO, § 174 Rn. 37; Rüsken, in Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 174 Rn. 48; von Wedelstädt, in Beermann/Gosch, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, AO § 174 Rn. 90).

    Für eine Revisionszulassung sieht das Gericht keine Veranlassung, da es der Rechtssache insbesondere in Bezug auf die Auslegung des § 174 Abs. 3 Satz 2 AO - anders als das Hessische Finanzgericht in dessen Urteil vom 22.04.2009 6 K 2821/02, JURIS - weder grundsätzliche Bedeutung beimisst (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

    Ergänzend verweist die Klägerin auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22.04.2009 6 K 2821/02, Juris (zur Umsatzsteuer; danach ist eine Gesellschaft, die Pkw zum Zweck der Realisierung von Wertsteigerungen erwirbt, im konkreten Fall als Unternehmerin anzusehen).

    30 Auf die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in der Sache 6 K 2821/02 kann sich die Klägerin nicht berufen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 7 K 7198/07

    Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids einer Organgesellschaft

    Vielmehr ist § 174 Abs. 3 AO auch dann einschlägig, wenn die "andere Steuerfestsetzung" gegenüber einem Dritten ergangen ist (BFH, Urteile vom 1. August 1984 - V R 67/82 -, BFHE 141, 490, BStBl II 1984, 788; vom 29. Oktober 1991 - VIII R 2/86 - BFHE 167, 316, BStBl II 1992, 832; Hessisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 22. April 2009 - 6 K 2821/02, juris - aus materiell-rechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH, Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 21/09 - BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524; FG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2010 - 5 K 2615/07 U -, juris, Revision anhängig unter dem BFH-Aktenzeichen V R 45/10; vgl. auch BFH, Urteil vom 5. November 2009 - IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593, 595 Rn. 26).
  • FG Hessen, 20.04.2010 - 1 K 1727/05

    Kausalität der Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes als Voraussetzung für

    Eine derartige Einschränkung ist nach der Überzeugung des Senats auch deshalb geboten, weil § 174 Abs. 3 AO trotz Bestandskraft einen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen ermöglicht und zu einer Verlängerung der Festsetzungsfrist führen kann (vgl. insoweit Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22.04.2009 6 K 2821/02, zitiert nach juris).
  • FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09

    Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

    Ergänzend verweisen die Kläger auf das Urteil des Hessischen FG vom 22.04.2009 6 K 2821/02 (mittlerweile aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524) betreffend die umsatzsteuersteuerliche Unternehmereigenschaft eines Sammlers von Oldtimern.
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